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Berner Distanz-Marsch


Allgemeine Eckdaten

Bezeichnung
Berner Distanzmarsch

Ort
Bern / Schweiz

Termin
gemäß Einladung; meistens Anfang Dezember

Marschleistung
variabel zwischen 10 und über 100 km.

Thematik
Gruppenleistungsvergleichsmarsch bei Nacht
Förderung und Erhaltung der Marschtauglichkeit
Pflege der Kameradschaft

Teilnehmer militärische Marschgruppen und zivile Wanderer verschiedener Nationen, sowie Paare, Familien und Jugendliche

Teilnehmerzahl
?

Teilnahmegebühr
25,- Fr. pro Person (Minderjährige bis 10 Jahre zahlen 10,- Fr.)

Kontakt
Anschrift Kdo Berner Distanzmarsch
Postfach 6048
3001 Bern
Telefon +41 - 79 / 444 94 68
E-Mail info@bernerdistanzmarsch.ch

Webadresse
http://www.bernerdistanzmarsch.ch/

 

Ausschreibungsdaten der Deutschen Bundeswehr

Ausschreibungsblatt Nr.
314-M-IBA

Teilnehmer
Reservisten der Bundeswehr aus allen Wehrbereichen mit guten Marschleistungen

Anzahl
50 Plätze insgesamt; Marschgruppenstärke 6 bis 11 Personen

Voraussetzungen
hoher Marschtrainingsstand
sicheres Orientierungsvermögen bei Nacht

Leitung / Durchführung
WBK IV
Kdo Berner Distanzmarsch

Bekleidung / Ausrüstung
gemäß Richtlinien für Bekleidung (allg. Umdruck 37/3) Nr. 10216
es ist einheitlich der Feldanzug, Tarndruck zu tragen
Teilnehmer, die noch nicht mit Feldanzug, Tarndruck ausgestattet sind, haben diesen leihweise zu empfangen

Weiteres
Platzzuteilung WBK IV
angestrebt werden mindestens 40 km Marschleistung

 

Weitere Informationen

Ablauf
Im Marschgebiet werden verschiedene Start- und Kontrollposten eingerichtet. Es gibt nur einen gemeinsamen Zielposten.
Ab frühstens 14:00 Uhr kann man von einem Startposten seiner Wahl losmarschieren. Die Route ist dabei frei wählbar. Unterwegs läßt man seine Marschkarte an den erreichten Kontrollposten abstempeln. Hierüber wird am Ende die insgesamt erreichte Marschleistung ermittelt.
Das Ziel muß in der Zeit zwischen 16:00 und 24:00 Uhr erreicht werden.
Der Wettkampf gilt als erfüllt, wenn das Ziel bis spätestens 24:00 Uhr erreicht wurde und wenn bei Zielankunft mindestens 10 km absolviert wurden. In diesem Falle erhält man die erinnerungsmedaille.
Teilnehmer mit einer Marschleistung von 40, 50, 60, 70 oder 80 und mehr km erhalten eine Zusatzauszeichnung.

Diverses
Umkleideräume und Duschen stehen am Zielort zur Verfügung.
Erste Hilfe Posten sind an der Marschstrecke vorhanden.
Während des Marsches ist die Verpflegung Sache des Teilnehmers. Nach dem Eintreffen am Ziel stehen den Teilnehmern Bouillon und Brot zur Verfügung.
Es werden keine Schlafgelegenheiten angeboten.
 
Die Anzahl der Parkplätze ist beschränkt.
 
Die Posten sind mit SVMLT-Wegweisern markiert. Die Kontroll-Organe tragen weisse Armbinden.
 
Bestimmungen
Den Weisungen der Kontroll-Organe ist strikte Folge zu leisten.
Es dürfen nur die auf dem Distanzschema angegebenen Routen benützt werden. Als Grundlage dient das offizielle Strassenverkehrsnetz. Nebenwege und Abkürzungen werden auf eigenes Risiko begangen.
Alle Marschteilnehmer haben die Fussgänger-Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) strikte einzuhalten. Es darf nur in Einerkolonne auf der linken Strassenseite oder auf Trottoirs marschiert werden.
Jeder Wettkämpfer hat am Startort eine Leuchtgamasche zu beziehen. Das Tragen der Leuchtgamasche am rechten Fuss ist vom Start bis ins Ziel obligatorisch.
Bei einer geführten Gruppe ist die hinterste Person mit einer Rückentaschenlampe auszurüsten. Ausserdem empfehlen wir die Mitnahme einer Landeskarte und einer Taschenlampe.
Konkurrenten, die sich unsoldatisch benehmen, deren Haltung, Tenue und Schuhwerk der Ausschreibung und den Weisungen des Wettkampf-Kommandos nicht entsprechen, werden von den Kontroll-Organen sofort nach Eintreffen am Ziel vom Marsch ausgeschlossen.
Von Marschteilnehmern festgestellte Widerhandlungen gegenüber den Wettkampfbestimmungen sind beim nächsten Kontrollposten zu melden. Wenn möglich mit Namensangaben.
Beschwerden sind spätestens 15 Minuten nach Zielschluss schriftlich und begründet der Wettkampfleitung einzureichen. Die Wettkampfleitung entscheidet mit dem Wettkampf-Kdt und dem Sektions-Präsidenten endgültig.
Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer. Alle Teilnehmer bestätigen durch ihre Anmeldung, dass sie genügend vorbereitet sind und ihr Gesundheitszustand die Teilnahme verantworten lässt.

10 SFR entsprechen ca. 6,50 €


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