Genfer Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im
Felde. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949. Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Regierungen, die an der vom 21. April bis 12. August 1949 in Genf versammelten diplomatischen Konferenz zur Revision des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde vertreten waren, haben folgendes vereinbart: |
![]() |
Genfer
Abkommen I Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde |
![]() |
| Anhang I | Entwurf einer Vereinbarung über Sanitätszonen und -orte | 1 - 13 |
| Anhang II | Identitätskarte | |
| Anhang III | Geltungsbereich |