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Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Regierungen, die an der vom 21. April bis 12. August 1949 in Genf versammelten diplomatischen Konferenz zur Revision des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde vertreten waren, haben folgendes vereinbart:

Genfer Abkommen I
Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde

Inhaltsübersicht

1 Allgemeine Bestimmungen 1 - 11
2 Verwundete und Kranke 12 - 18
3 Sanitätsformationen und -anstalten 19 - 23
4 Das Sanitätspersonal 24 - 32
5 Die Gebäude und das Sanitätsmaterial 33 - 34
6 Sanitätstransporte 35 - 37
7 Das Schutzzeichen 38 - 44
8 Vollzug des Abkommens 45 - 48
9 Ahndung von Missbräuchen und Übertretungen 49 - 54
10 Schlußbestimmungen 55 - 64

Anhang I Entwurf einer Vereinbarung über Sanitätszonen und -orte 1 - 13
Anhang II Identitätskarte
Anhang III Geltungsbereich


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