Genfer Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten
Kräfte zur See. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949. Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Regierungen, die an der vom 21. April bis 12. August 1949 in Genf versammelten diplomatischen Konferenz zur Revision des X. Haager Abkommens vom 18. Oktober 1907 betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens von 1906 auf den Seekrieg vertreten waren, haben folgendes vereinbart: |
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Genfer
Abkommen II Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See |
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| Anhang I | Identitätskarte |
| Anhang II |
Geltungsbereich |