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Auf Grund des § 27 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Nr. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 2001 (BGBl. I S. 232, 478), von denen § 27 zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4013) geändert worden ist, und in Verbindung mit Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815) verordnet die Bundesregierung die Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV) in der Fassung vom 19.03.2002.

Soldatenlaufbahnverordnung

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstliche Beurteilung
§ 3 Ordnung der Laufbahnen
§ 4 Einstellung
§ 5 Beförderung
§ 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel
§ 7 Dienstgradbezeichnung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten


Kapitel 2
Laufbahngruppe der Mannschaften

§ 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
§ 9 Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
§ 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten


Kapitel 3
Laufbahngruppe der Unteroffiziere

Abschnitt 1
Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit

Unterabschnitt 1
Fachunteroffiziere

§ 11 Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
§ 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
§ 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
§ 14 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften

Unterabschnitt 2
Feldwebel

§ 15 Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
§ 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
§ 18 Beförderung der Feldwebel
§ 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
§ 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel
§ 21 Umwandlung des Dienstverhältnisses

Abschnitt 2
Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Nr. 2 bis 7)

§ 22 Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten


Kapitel 4
Laufbahngruppe der Offiziere

Abschnitt 1
Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit

Unterabschnitt 1
Truppendienst

§ 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
§ 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
§ 25 Beförderung der Offiziere
§ 26 Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter für besondere Verwendungen im Truppendienst
§ 27 Truppenoffiziere der Marine mit im Ausbildungsgang mit Fachhochschulstudium erworbenen besonderen Befähigungszeugnissen
§ 28 Truppenoffiziere mit wissenschaftlicher Vorbildung
§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

Unterabschnitt 2
Sanitätsdienst

§ 30 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
§ 31 Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter
§ 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier
§ 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere

Unterabschnitt 3
Militärmusikdienst

§ 34 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter
§ 35 Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter
§ 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere
§ 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier

Unterabschnitt 4
Geoinformationsdienst der Bundeswehr

§ 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere mit Universitätsabschluss
§ 39 Einstellung und Beförderung der Offiziere mit Fachhochschulabschluss

Unterabschnitt 5
Militärfachlicher Dienst

§ 40 Voraussetzungen für die Zulassung
§ 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
§ 42 Beförderung der Offiziere

Abschnitt 2
Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Nr. 2 bis 7)

§ 43 Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten


Kapitel 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 44 Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien
§ 45 Ausnahmen
§ 46 Umwandlung des Dienstverhältnisses nach § 45a des Soldatengesetzes
§ 47 Ausnahme für die Einstellung von Sanitätsoffizieren
§ 48 Übergangsvorschrift
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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