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Verteidigungspolitische Richtlinien 2003

Kapitel V.1

Multinationale Einbindung

42. Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr - mit der möglichen Ausnahme von Evakuierungs- und Rettungsoperationen - werden gemeinsam mit Verbündeten und Partnern im Rahmen von VN, NATO und EU stattfinden.

43. Bei der Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fällt den VN eine herausragende Rolle zu. Der Sicherheitsrat der VN trägt nach der Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.

44. Internationale VN-Friedensmissionen haben sich erheblich gewandelt. Sie reichen von den klassischen Blauhelm-Missionen über die Konfliktverhütung durch politische Aktivitäten und vorbeugende Truppenstationierung bis hin zum Einsatz bewaffneter Kräfte zur Eindämmung von Konflikten und zur Stabilisierung der politischen Lage. Immer häufiger geht es auch um die Beendigung innerstaatlicher Konflikte und die Wiederherstellung friedlicher Lebensbedingungen für die Bevölkerung. Dafür benötigen Friedensmissionen ausgewogene militärische, zivile und polizeiliche Fähigkeiten.

45. Die Bereitschaft zu substanziellen Beiträgen und das Engagement in allen Gremien wie auch in der konkreten Arbeit der VN in den Krisengebieten wahrt und verstärkt Deutschlands Einfluss auf die künftige Rolle der Weltorganisation.

46. Die Zugehörigkeit Deutschlands zur NATO ist Grundlage für seine Sicherheit. Die NATO bleibt auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts Garant für stabile Sicherheit in Europa, kollektives Verteidigungsbündnis und transatlantisches Konsultationsforum. Dadurch leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung der gesamteuropäischen Friedensordnung und verknüpft die Sicherheit Europas mit der Sicherheit Nordamerikas.

47. Krisen und Konflikte, Bedrohungen und deren Ursachen im erweiterten geografischen Umfeld wirken sich immer häufiger und nachdrücklicher auf das Bündnis aus. Die NATO muss sich diesen Anforderungen stellen und in der Lage sein, die lebenswichtigen Sicherheitsinteressen ihrer Mitglieder zu verteidigen. Deutschland wird einen angemessenen Beitrag leisten, damit die NATO in Übereinstimmung mit dem Washingtoner Vertrag und der Charta der VN sowie auf der Grundlage ihres strategischen Konzepts das volle Spektrum ihrer Aufgaben erfüllen und kollektiv auf die neuen Herausforderungen reagieren kann, aus welcher Richtung sie auch kommen mögen.

48. Deutschland ist mit seinen Streitkräften mehr als jeder andere Bündnispartner in die NATO integriert. Ihm fällt im Bündnis eine herausragende Rolle und Verantwortung für den künftigen Kurs der NATO zu.

49. Die NATO sieht den Aufbau einer schnellen Eingreiftruppe und Maßnahmen zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zum Schutz gegen Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper und zur Verteidigung gegen den Terrorismus vor. Die Bundeswehr wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an diesen Vorhaben beteiligen. Die Kompatibilität mit dem Aufbau von Fähigkeiten im Rahmen der ESVP wird sichergestellt.

50. Die EU ist der Kern des europäischen Stabilitätsraums. Für ihre politische Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit ist es unabdingbar, dass sie umfassend in allen Politikbereichen handlungsfähig wird. Krisen, die Europa berühren, muss die EU mit einer breiten Palette ziviler und militärischer Fähigkeiten begegnen können. Die ESVP ist daher ein entscheidender Schritt zur Vertiefung der Integration und zur Erweiterung der sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Europas. Ziel ist die Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion als Teil einer voll entwickelten Politischen Union.

51. Deutschland hat in den vergangenen Jahren bei den Beschlüssen der EU zur Ausgestaltung der ESVP eine Schlüsselrolle gespielt. Die Umsetzung der europäischen Streitkräfteziele und die Beseitigung erkannter Fähigkeitsdefizite im nationalen und europäischen Rahmen sowie die Bereitstellung der angezeigten militärischen Fähigkeiten und Mittel sind Maßstab dafür, wie Deutschland und seine Partner ihre Verantwortung im Rahmen der EU wahrnehmen.

52. Die Kräfte, die der NATO und der EU angezeigt werden, stehen beiden Organisationen zur Verfügung.

53. Die Verpflichtung Deutschlands zur schnellen militärischen Reaktionsfähigkeit im Rahmen von NATO und EU macht eine ebenso schnelle politische Entscheidungsfähigkeit auf nationaler Ebene unabdingbar.


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