![]() |
Verteidigungspolitische
Richtlinien 2003 |
![]() |
54. Im zurückliegenden Jahrzehnt hat sich das Einsatzspektrum der Bundeswehr grundlegend verändert. Intensität, Umfang und Dauer von Operationen stellen unterschiedliche und wachsende Anforderungen an die Streitkräfte.
55. Die Bundeswehr ist gefordert bei der Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Notlagen und bei humanitären Einsätzen. Gemeinsam mit Streitkräften befreundeter Nationen und Partnern beteiligt sie sich an friedenserhaltenden, stabilisierenden und friedenserzwingenden Operationen. Durch diese Einsätze trägt die Bundeswehr dazu bei, gewaltsame Konflikte zu verhindern oder zu beenden. Sie wirkt durch Stabilisierung und Abschreckung gegen die Verschärfung von Krisen und Konflikten und ermöglicht die Konsolidierung von Friedensprozessen. Hinzu kommen Einsätze im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, auch als Beiträge zur Unterstützung von Bündnispartnern.
56. Darüber hinaus leistet die Bundeswehr breitgefächerte militärische Beiträge in den Einsatzgebieten, die von der Mithilfe bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Gebiet und der Unterstützung humanitärer Maßnahmen über Schutzmaßnahmen für eingesetzte militärische Kräfte - auch die anderer Nationen - bis hin zu Schutzvorkehrungen gegen Angriffe mit Massenvernichtungswaffen reichen können. Immer häufiger übernimmt die Bundeswehr Führungsaufgaben bei multinationalen Operationen.
57. Künftige Einsätze lassen sich wegen des umfassenden Ansatzes zeitgemäßer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Erfordernisse weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art eines Einsatzes. Die Notwendigkeit für eine Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Operationen kann sich weltweit und mit geringem zeitlichen Vorlauf ergeben und das gesamte Einsatzspektrum bis hin zu Operationen mit hoher Intensität umfassen.
58. Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Einsatzarten sind fließend. Eine rasche Eskalation von Konflikten, wodurch ein friedenser haltender Einsatz in eine Operation mit höherer Intensität übergeht, ist nie auszuschließen.
59. Die derzeitigen und künftigen Einsätze der Bundeswehr machen es notwendig, dass die Streitkräfte sich angemessen an multinationalen Operationen im Rahmen des gesamten Einsatzspektrums von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beteiligen können sowie zur Unter stützung von Bündnispartnern auch über das Bündnisgebiet hinaus befähigt sind.
60. Die bisherigen Rahmenvorgaben für Anzahl und Umfang von möglichen Operationen bedürfen der Überprüfung und Anpassung, um die hohe Belastung, in Teilen Überlastung der Einsatzkräfte abzubauen.
61. Bei der Ausrichtung der Bundeswehr auf die künftigen Aufgaben ist es erforderlich, sich auf die Verbesserung der für die Einsätze besonders wichtigen Fähigkeitsbereiche zu konzentrieren. Die Befähigung zur Interoperabilität und zum multinationalen Zusammenwirken im Einsatz mit Bündnispartnern ist zu verbessern.
62. Ausschließlich für die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angreifer dienende Fähigkeiten werden angesichts des neuen internationalen Umfelds nicht mehr benötigt. Sie können zudem angesichts der knappen, zur Schwerpunktbildung zwingenden Ressourcenlage nicht mehr erbracht werden, ohne dass sich dies nachteilig auf die künftig erforderlichen Fähigkeiten auswirkt. Notwendig bleibt vielmehr eine Befähigung, die es erlaubt, die Landesverteidigung gegen einen Angriff mit konventionellen Streitkräften innerhalb eines überschaubaren längeren Zeitrahmens wieder aufzubauen. Dies erfordert die Beibehaltung der Wehrpflicht. Darüber hinaus müssen die Streitkräfte - eingebettet in gesamtstaatliches Handeln - zu einem angemessenen Beitrag zur Verhinderung, Abwehr und Bewältigung von terroristischen Anschlägen und zum Schutz Deutschlands vor asymmetrischen Angriffen von außen im Rahmen der geltenden Gesetze befähigt sein. Auch hierfür ist die Beibehaltung der Wehrpflicht unerlässlich.