![]() |
Verteidigungspolitische
Richtlinien 2003 |
![]() |
63. Die zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Auftrag und dem daraus entwickel ten Haushaltsplan ergeben. Die mittelfristige Finanzplanung ist eine verbindliche Grundlage für die Planungen der Bundeswehr.
64. Der Verteidigungshaushalt wird derzeit bestimmt durch nahezu konstante Betriebsausgaben, einen hohen Anteil Personalkosten und zu geringe Materialinvestitionen bei gleichzeitig starker Überplanung und hohen Bindungsständen. Die strukturelle Neuausrichtung und die materielle Modernisierung stehen aufgrund begrenzter Finanzmittel noch nicht in Übereinstimmung. Deshalb ist eine Umschichtung innerhalb des Verteidigungshaushalts zugunsten von Investitionen notwendig.
65. Die bisherige Beschaffungs- und Ausrüstungsplanung wird noch stringenter an dem fähigkeitsorientierten, teilstreitkraft- und bereichsübergreifenden Gesamtansatz ausgerichtet und multinational abgestimmt. Auch im Hinblick auf die hohen Kosten multinationaler Einsätze und gemeinsamer Operationen sind uneingeschränktes streitkräftegemeinsames Denken und Handeln und eine entsprechende Führungsstruktur unabdingbar.
66. Die verfügbaren Mittel werden vor allem zum Erhalt und zur Verbesserung militärischer Kernfähigkeiten eingesetzt. Hierbei kommt den Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz in der Bundeswehr, auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, hohe Bedeutung zu.
67. Durch Rüstungskooperation, Abbau verzichtbarer Fähigkeiten, Standardisierung, gemeinsame Aufgabenwahrnehmung, funktionale Arbeitsteilung und Rollenspezialisierung werden Mittel gespart. Fortschreitende politische Integration in Europa sowie knappe finanzielle Spielräume verstärken Notwendigkeit und Möglichkeiten zu weitergehender Multinationalität.
68. Europäische und transatlantische Bündelung nationaler Mittel ist Vorgabe für die Rüstungskooperation. Gemeinsame Planung, gemeinsame Beschaffung, gemeinsamer Betrieb von Waffensystemen und gemeinsame Ausbildung stecken den Rahmen ab für das, was durch europäische Integration und Herausbildung der ESVP sicherheitspolitisch notwendig und möglich ist und sich bereits in einer effizienteren europäischen Rüstungskooperationspolitik manifestiert. Die Arbeiten zur Entwicklung einer Europäischen Rüstungsagentur werden vorangetrieben.
69. Deutschland wird als Voraussetzung für solche Kooperationsfähigkeit eine leistungs- und wettbewerbsfähige industrielle Basis in technologischen Kernbereichen aufrechterhalten, um auf die Entwicklung entscheidender Waffensysteme Einfluss nehmen zu können. Dies fördert Bündnis- und Europafähigkeit und ist daher ein Teil deutscher Sicherheitspolitik. Der industrielle Zusammenschluss nationaler Rüstungs kapazitäten wird unverändert eine wichtige Rolle spielen.