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Verteidigungspolitische
Richtlinien 2003 |
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70. Der Auftrag der Bundeswehr ist eingebettet in die gesamtstaatliche Vorsorgepflicht für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, unseres Landes und unseres Wertesystems sowie für die Wahrung unserer Interessen im europäischen und transatlantischen Zusammenhang.
71. Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten, vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik
• sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit,
• leistet einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen,
• gewährleistet die nationale Sicherheit und Verteidigung und trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei,
• fördert multinationale Zusammenarbeit und Integration.
72. Damit Sicherheits- und Verteidigungspolitik ihre Gestaltungsfunktion wahrnehmen kann, ist eine leistungsfähige Bundeswehr unabdingbar. Um seine Interessen und seinen internationalen Einfluss zu wahren und eine aktive Rolle in der Friedenssicherung zu spielen, stellt Deutschland in angemessenem Umfang Streitkräfte bereit, die schnell und wirksam zusammen mit den Streitkräften anderer Nationen eingesetzt werden können. Dazu gehört auch die Unterstützung von Bündnispartnern, an den Bündnisgrenzen oder in einem geografisch noch weiteren Rahmen.
73. Die Bundeswehr ist zu einem unverzichtbaren Instrument einer umfassend angelegten Politik der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung geworden. Ihre Beiträge zur multinationalen Sicherheitsvorsorge und zur Stärkung der internationalen Sicherheitsorganisationen fördern die europäische und globale Stabilität.
74. Die Verteidigung Deutschlands gegen eine äußere Bedrohung bleibt die politische und verfassungsrechtliche Grundlage der Bundeswehr. Als Garant nationaler Sicherheit schützt und verteidigt die Bundeswehr Deutschland gegen jede Bedrohung seiner Bevölkerung und seines Territoriums und trägt zur Verteidigung seiner Verbündeten bei.
75. Angesichts der gewachsenen Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz von Bevölkerung und Territorium an Bedeutung und stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und demzufolge an ihr Zusammenwirken mit den Innenbehörden des Bundes und der Länder.
76. Die Bundeswehr leistet einen wichtigen Beitrag zum Aufbau partnerschaftlicher Beziehungen durch umfassende Zusammenarbeit und Austausch mit Partnerstreitkräften in aller Welt. Gleichzeitig trägt die Bundeswehr durch die multinationale Zusammenarbeit im europäischen und im NATO-Rahmen wesentlich zur Integration und Vertrauensbildung in Europa bei und fördert das politische Ziel einer eigenständigen europäischen Handlungsfähigkeit.