Dieses Waffengesetz wurde
in der Fassung vom 11. Oktober 2002 als Art. 1 des Gesetzes 7133-4/1
vom 11.10.2002 I 3970 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Es tritt gemäß Art. 19 Nr. 1 Satz 2 dieses Gesetzes mit Wirkung
vom 1.4.2003 in Kraft. |
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Waffengesetz |
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand
und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsätze
des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
§ 3 Umgang mit
Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
Unterabschnitt 1
Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
§ 4 Voraussetzungen
für eine Erlaubnis
§ 5 Zuverlässigkeit
§ 6 Persönliche
Eignung
§ 7 Sachkunde
§ 8 Bedürfnis,
allgemeine Grundsätze
§ 9 Inhaltliche
Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
Unterabschnitt 2
Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition,
Ausnahmen
§ 10 Erteilung
von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
§ 11 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union
§ 12 Ausnahmen
von den Erlaubnispflichten
Unterabschnitt 3
Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
§ 13 Erwerb
und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen
zu Jagdzwecken
§ 14 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
§ 15 Schießsportverbände,
schießsportliche Vereine
§ 16 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen
von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
§ 17 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
§ 18 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
§ 19 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete
Personen
§ 20 Erwerb und
Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
Unterabschnitt 4
Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel,
Schießstätten, Bewachungsunternehmer
§ 21 Gewerbsmäßige
Waffenherstellung, Waffenhandel
§ 22 Fachkunde
§ 23 Waffenbücher
§ 24 Kennzeichnungspflicht,
Markenanzeigepflicht
§ 25 Ermächtigungen
und Anordnungen
§ 26 Nichtgewerbsmäßige
Waffenherstellung
§ 27 Schießstätten,
Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§ 28 Erwerb, Besitz
und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und
ihr Bewachungspersonal
Unterabschnitt 5
Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
§ 29 Verbringen
von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
§ 30 Verbringen
von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes
§ 31 Verbringen
von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
der Europäischen Union
§ 32 Mitnahme
von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 33 Anmelde-
und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in
den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 6
Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
§ 34 Überlassen
von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
§ 35 Werbung,
Hinweispflichten, Handelsverbote
§ 36 Aufbewahrung
von Waffen oder Munition
§ 37 Anzeigepflichten
§ 38 Ausweispflichten
§ 39 Auskunfts-
und Vorzeigepflicht, Nachschau
Unterabschnitt 7
Verbote
§ 40 Verbotene
Waffen
§ 41 Waffenverbote
für den Einzelfall
§ 42 Verbot des
Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
Abschnitt 3
Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
§ 43 Erhebung
und Übermittlung personenbezogener Daten
§ 44 Übermittlung
an und von Meldebehörden
§ 45 Rücknahme
und Widerruf
§ 46 Weitere Maßnahmen
§ 47 Verordnungen
zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 48 Sachliche
Zuständigkeit
§ 49 Örtliche
Zuständigkeit
§ 50 Kosten
Abschnitt 4
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 51 Strafvorschriften
§ 52 Strafvorschriften
§ 53 Bußgeldvorschriften
§ 54 Einziehung
und erweiterter Verfall
Abschnitt 5
Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
§ 55 Ausnahmen
für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung,
erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
§ 56 Sondervorschriften
für Staatsgäste und andere Besucher
§ 57 Kriegswaffen
Abschnitt 6
Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
§ 58 Altbesitz
§ 59 Verwaltungsvorschriften
Anlage 1
Begriffsbestimmungen
(zu § 1 Abs. 4)
Abschnitt 1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe,
Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1
Schusswaffen
Unterabschnitt 2
Tragbare Gegenstände
Unterabschnitt 3
Munition und Geschosse
Abschnitt 2
Waffenrechtliche Begriffe
Abschnitt 3
Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien
A bis D nach der Waffenrichtlinie
Anlage 2
Waffenliste
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Abschnitt 1
Verbotene Waffen
Abschnitt 2
Erlaubnispflichtige Waffen
Unterabschnitt 1
Erlaubnispflicht
Unterabschnitt 2
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
Unterabschnitt 3
Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
Abschnitt 3
Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 1
Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und
§ 41 ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 2
Vom Gesetz ausgenommene Waffen